15.12.2017: Wehrversammlung
Einberufung zur Wehrversammlung
Sehr geehrte/r Feuerwehrkamerad/in!
Gemäß § 8 Abs. 3 Steiermärkisches Feuerwehrgesetz (StFWG, LGBl. Nr. 13/2012) sowie § 12 der Dienstordnung ergeht die Einberufung zur diesjährigen Wehrversammlung verbunden mit Aus- und Weiterbildung der Mitglieder.
Tag: | Freitag, 5. Jänner 2018 |
Beginn: | 18.00 Uhr |
Ort: | Saal der FF Eichfeld |
Adjustierung: | D1, kleine Ordensspange; Feuerwehrjugend D3 |
Ehrengäste: | Bereichsfeuerwehrkommandant OBR Johann Edelsbrunner |
Bereichsfeuerwehrkomm. Stellv. BR Volker Hanny | |
ABI Gottfried Haas | |
EHBI KR Alois Greiner | |
Bgm. Anton Vukan |
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Totengedenken
- Verlesen des Protokolls der letzten Wehrversammlung
- Bericht des Feuerwehrkommandanten
- Berichte der Funktionäre
- Rechnungsabschluss 2017, übertragener und eigener Wirkungsbereich
7a. Vortrag des Rechnungsabschlusses
7b. Bericht der Rechnungsprüfer
7c. Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss - Jahresvoranschlag 2018, übertragener und eigener Wirkungsbereich, Bekanntgabe
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Ehrungen, Beförderungen, Ernennungen, Angelobungen
- Beratung über eingebrachte Anträge
- Grußworte der Ehrengäste
- Schlusswort des Feuerwehrkommandanten
Anträge sind gemäß § 12 Abs. 4 der Dienstordnung spätestens acht Tage vor der Wehrversammlung schriftlich beim Feuerwehrkommandanten einzubringen.
Sollte wegen zu geringer Beteiligung die Beschlussfähigkeit für die Wehrversammlung nicht gegeben sein, wird nach einer Wartezeit von einer halben Stunde die Wehrversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten durchgeführt.
Mit kameradschaftlichen Grüßen und einem "Gut Heil!" |
Der Schriftführer: | Der Feuerwehrkommandant: |
OLM d. V. Stefanie Hanny eh. | HBI Karl Rössler eh. |