15.12.2017: Wehrversammlung
Einberufung zur Wehrversammlung
Sehr geehrte/r Feuerwehrkamerad/in!
Gemäß § 8 Abs. 3 Steiermärkisches Feuerwehrgesetz (StFWG, LGBl. Nr. 13/2012) sowie § 12 der Dienstordnung ergeht die Einberufung zur diesjährigen Wehrversammlung verbunden mit Aus- und Weiterbildung der Mitglieder.


